Schul-ABC
Am Ende der vierten Klasse kann eine Abschlussfeier veranstaltet werden. Die Planung und Umsetzung obliegt dabei den Klassenlehrkräften und Elternteilen.
Jedes Jahr findet in Lanstrop ein „Begehbaren Adventskalender“ statt. Der „Weg durch den Advent“ führt jeden Tag um 18.00 Uhr in eine andere Straße, zu einem anderen Haus und auch immer wieder zu anderen Menschen oder Institutionen. Vor den erleuchteten Fenstern werden Geschichten erzählt oder vorgelesen, Lieder gesungen, Gedichte vorgetragen und Plätzchen verteilt.
Auch unsere Schule beteiligt sich an der Aktion der katholischen Kirche St. Michael. Ein Planungsteam bereitet diesen Abend vor und gibt Details und Arbeitsaufträge zeitnah an das Kollegium weiter.
Ein grober Ablauf ist bereits vorgegeben:
Die Klassen gestalten ein abwechslungsreiches Programm. Dieses dauert insgesamt nicht länger als 30 Minuten. Die Schulsprecher:innen führen gemeinsam mit der Schulleitung die Besucher:innen durch das Programm.
Außerdem findet im Vorfeld ein Basteltag statt. Die Basteleien werden im Anschluss an das Programm auf einem Basar gegen eine Spende abgegeben.
Des Weiteren werden Kinderpunsch und Mineralwasser (auf Wunsch der Kirche) kostenlos angeboten. Die OGS bietet Waffeln an, der Förderverein hat sich bereit erklärt zu grillen.
Die Besucher:innen werden gebeten, möglichst eine eigene Tasse mitzubringen.
In der Adventszeit findet im Rahmen der ersten Schulstunde eine Adventsstunde statt. Diese wird individuell von den Klassen- bzw. Fachlehrkräften durchgeführt. Zudem findet jeden Montag nach der ersten Pause ein schulübergreifendes Singen statt. Dabei übernimmt eine Klassenstufe einen kleinen Programmpunkt (Gedicht, Lied, etc.).
An der Brukterer Grundschule ist momentan keine Alltagshelferin angestellt.
Sollte es zu einer Amok-Situation kommen, wird dies mit der Aussage „XYZ.“ über die Lautsprecheranlage bekannt gegeben.
In dem Fall sind die Klassentüren von innen zu verschließen und die Kinder von den Fenstern fern zu halten. Es gilt Ruhe zu bewahren. Der Unterricht sollte auf dem Boden sitzend fortgeführt werden.
Die Polizei hebt die Gefahrenlage wieder auf. Solange verbleiben alle in den Klassenräumen.
Ausflüge und Unterrichtsgänge stellen u.a. eine hervorragende Möglichkeit zum Lernen an außerschulischen Lernorten dar, welches nachhaltiger und wirksamer sein kann als viele theoretische Stunden.
Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2025/26, 2026/27 und 2027/28) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25, 2028/29 und 2029/30) bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Weiterhin wird angestrebt, dass alle Schulen einer Gemeinde sich einvernehmlich für einen Termin entscheiden.
Die Entscheidung, wann die beweglichen Ferientage stattfinden sollen, ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung gibt diese Termine unverzüglich an die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde weiter.
Rund um die Weihnachtszeit findet ein Basteltag statt. Der Termin durch das Planungsteam „Adventsfenster“ festgelegt. Jede Klasse bietet in diesem Zusammenhang verschiedene Bastelangebote an. Die Basteleien werden im Rahmen des begehbaren Adventskalenders auf dem schuleigenen Basar gegen eine Spende abgegeben. Die Organisation liegt bei der Klassenlehrkraft.
Die Ausleihe und Betreuung der Bücherei wird zur Zeit von Herrn Hüppe durchgeführt. Da die Bücherei ehrenamtlich betreut wird, kann es zu Änderungen in den Öffnungszeiten kommen. Die Öffungszeiten sind an der Tür zur Bücherei ausgehängt.
§ 43 SchulG, BASS 12-52 Nr. 1
Aus wichtigen Gründen kann ein:e Schüler:in auf Antrag der Eltern durch die Schulleitung beurlaubt werden. Alle Anträge sind der Schulleitung bis 4 Wochen vor dem beantragten Zeitpunkt vorzulegen. Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Zeiten der Beurlaubung sind keine Fehlzeiten gemäß § 49 Abs. 2 SchulG und von daher nicht in das Zeugnis aufzunehmen.
BuT beschreibt den Bedarf für Bildung und Teilhabe. Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten
·Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
·Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
·Schülerbeförderung,
·schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
·Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
·Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft
(z. B. Vereinsmitgliedschaften).
Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche (vgl.: Schulministerium NRW).
Die Caritas ist der Träger der Offenen Ganztagsbetreuung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OGS sind Angestellte der Caritas.
DaZ beschreibt den Begriff „Deutsch als Ziel- bzw. Zweitsprache“. Der DaZ-Unterricht findet in den verschiedenen Klassenstufen statt. Dieser kommt den Kindern zu teil, die Bedarfe in der Förderung der Lern- und Unterrichtssprache haben. Die DaZ-Stunden finden während der regulären Unterrichtszeit, aber auch im Nachmittagsbereich statt. Die betroffenen Kinder werden dazu stundenweise aus dem Klassenverbund gezogen und in Kleingruppen gefördert.
Bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist der Einbezug von Dolmetschern sinnvoll. Dolmetscher müssen grundlegend von Erziehungsberechtigten organisiert werden.
Einmal im Halbjahr findet eine Elternsprechtagswoche statt. In dieser Woche endet der Unterricht nach Stundenplan.
Der Ganztag findet in dieser Woche regulär statt.
Am zweiten Schultag nach den Ferien findet um XX Uhr der Einschulungsgottesdienst statt. Im Anschluss findet eine Einschulungsfeier auf dem Schulhof statt. Die Einschulungsfeier wird traditionell vom 2. Schuljahr gestaltet. Die Eltern des neuen 2. Schuljahres backen Kuchen für die Einschulungsfeier. Die weiteren Jahrgänge bieten ein kleines Rahmenprogramm an. Die Schulleitung führt, gemeinsam mit OGS Koordinatorin und den Schulsprecher*innen durch das Programm.
Im Anschluss an das Programm gehen die Kinder mit ihrer Klassenleitung für circa 45 Minuten in die Klassenräume.
Während die Kinder in den Klassen sind, gibt es eine Ansprache der Schulleitung und Informationen für die Eltern. Im Anschluss haben diese Zeit für Kaffee und Kuchen auf dem Schulhof.
BASS 13-11 Nr. 1.1 und Nr. 1.2 AO-GS § 7 und VV zu § 7
„Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zu beiden Zeugnissen eine individuelle schriftliche Lern- und Förderempfehlung. Erkannte Defizite (auch im Arbeits- und Sozialverhalten) sollen bis zur Versetzung unter Einbeziehung der Eltern behoben werden.“
Die Sammelstelle für alle Klassen befindet sich auf dem Fußballplatz auf dem Schulhof.
Alarm-Zeichen: Sirene über die Haussprechanlage
Handlungsanweisung
1. Ohne Rücksicht auf den Umfang eines Schadenfeuers und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, ist unverzüglich Alarm zu geben. Dies kann durch drücken des Hausalarms oder durch einen Anruf im Sekretariat / Schulleitung erfolgen. Neben dem Hausalarm ist auch unverzüglich die 112 zu wählen.
2. Das Schulgebäude wird klassenweise unter Aufsicht der Lehrkräfte über den kürzesten gekennzeichneten Fluchtweg verlassen. Ist die Benutzung des kürzesten Fluchtweges nicht mehr möglich, wird der zweite Fluchtweg gewählt. Sollte auch das nicht möglich sein, bleiben Schüler*innen und Lehrkräfte in den Klassenräumen bis Rettung kommt und machen sich an den Fenstern bemerkbar. Die Schüler:innen können auch in einen Raum geführt werden, der von der größten Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen. Auf größte Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit keine Panik entsteht.
3. Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird.
4. Die Lehrkraft überzeugt sich beim Verlassen des Schulraumes, dass niemand – auch nicht in Nebenräumen – zurückgeblieben ist. Fenster und Türen in den Klassenräumen und auf den Fluren sind zu schließen (aber nicht abzuschließen). Ein Schriftstück, welches die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler dokumentiert ist mitzunehmen.
5. An der Sammelstelle stellt jede Lehrkraft fest, ob die Klasse vollzählig ist.
Feuerwehr und Polizei werden durch die Person informiert, die zuerst Notiz von einem Brandfall macht.
Die Schulleitung, die Lehrkräfte und sonstige Bedienstete sollten mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein und sich der beiden möglichen Fluchtwege von jedem Ort der Schule bewusst sein. Entsprechende Pläne hängen in allen Fluren aus.
Die Schülerinnen und Schüler müssen wissen, dass sie im Falle eines Alarms, sollten sie sich nicht in der Klasse aufhalten (Toilettengang, Botengang zum Sekretariat etc.) unverzüglich zur Sammelstelle begeben und sich dort ihrer Klasse anschließen müssen. Sie dürfen NICHT zurück zu ihrem Klassenraum laufen.
In jedem Halbjahr ist mindestens ein Feueralarm durchzuführen. Ein Alarm muss den Lehrkräften vorab angekündigt sein. Ein weiterer Alarm findet ohne Vorankündigung statt.
Bei einem tatsächlichen Brand ist nach Eintreffen von Polizei und Feuerwehr, deren Anweisungen Folge zu leisten. Im Fall einer Übung verbleiben alle Klassen an der Sammelstelle bis die Schulleitung das Ende der Übung bekannt gibt.
Die Brukterer-Grundschule veranstaltet verschiedene ökumenische Gottesdienste. Menschen aller Religionen sind dabei herzlich willkommen. Die Gottesdienste finden grundsätzlich in der naheliegenden Kirche St. Michael statt. Die Planung und Organisation obliegt dabei den Religionslehrkräften und dem Pastor der Kirche.
Gottesdienste finden zur Einschulung und zu Weihnachten statt.
BASS 12-63 Nr. 3 Abs. 4
Hausaufgaben sollen...
· die individuelle Förderung unterstützen
· dazu dienen, dass im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden
· Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit begrenzten neuen Aufgaben bieten. Sie tragen damit dazu bei, dass Schüler*innen fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen. Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausgefallenen Unterricht verwandt werden sollen oder der Disziplinierung dienen, sind nicht zulässig. Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt:
· Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind unzulässig.
· Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schüler*innen berücksichtigen und von diesen selbstständig, d.h. ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können.
· Damit die selbstständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden; die Schüler*innen müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden.
· Die gestellten Aufgaben sind nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schüler*innen zu differenzieren.
· Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten, für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten,
· Die Klassenleitung hat in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrer*innen das Ausmaß der Hausaufgaben zu beobachten und ggf. für einen Ausgleich zu sorgen.
· Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden.
Hitzefrei
BASS 12-52 Nr. 1 Abs. 4.5
Bei hohen Temperaturen ist auf die Leistungsfähigkeit der Schüler*innen Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden. Für die Primarstufe und die Sekundarstufe I ist in besonderen Fällen ein vorzeitiger Unterrichtsschluss möglich.
Bei weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden.
Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Es muss sichergestellt sein, dass die Kinder zuhause aufgenommen werden, sonst sind sie in der Schule zu betreuen.
An der Brukterer-Grundschule findet jeden Sommer eine Abfrage statt, welche Kinder bei eintretendem Hitzefrei um 11:30 Uhr nach Hause gehen können und welche Kinder bis zum regulären Unterrichtsschluss betreut werden müssen.
Sind heiße Temperaturen zu erwarten, gibt es im Vorfeld einen Brief mit der Information an welchem Tag / an welchen Tagen hitzefrei (Unterrichtsschluss um 11:30 Uhr) ist.
An Tagen, an denen aufgrund der hohen Temperaturen um 11:30 Uhr der Unterricht endet, findet auch kein JeKits und keine AGs statt.
OGS-Kinder und Kinder, welche nicht nach Hause können, werden bis zu ihrem regulären Unterrichtsende betreut. Dabei ist es möglich Absprachen zu treffen und Betreuungsgruppen zu bilden.
Die OGS betreut die Hausaufgaben und unterstützt bei der Lernförderung.
Die Schule legt großen Wert auf eine ausgewogene Mischung aus Lernen und Freizeit, um die Kinder ganzheitlich zu fördern.
iPads sind fester Bestandteil des schulischen Lernens an der Brukterer-Grundschule. Ab der zweiten Klasse verfügt jedes Kind über ein eigenes Endgerät. Ab der dritten Klasse werden nach Verfügbarkeit auch Apple Pencils von der Schule zur Verfügung gestellt.
Für die Ausgabe der iPads und damit zusammenhängend mit den Leihverträgen ist die Digitalisierungsbeauftragte bzw. der Digitalisierungsbeauftragte betraut.
„Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich zu fördern.
Die Schulen des Gemeinsamen Lernens und die Förderschulen werden dabei gleichermaßen unterstützt. Eltern sollen eine echte Wahl zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule haben.
Gute inklusive Bildung ist der Schlüssel für das Leben aller in der Mitte unserer Gesellschaft!
Das erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) und die Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) verankern den gesetzlichen Anspruch auf Beschulung in einer allgemeinen Schule für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung bzw. Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Die Landesregierung will die Inklusion an den Schulen bestmöglich und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten. Dabei steht die Qualität der individuellen Förderung im Zentrum der Anstrengungen. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung die Schulen mit zusätzlichem Personal. Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, Lehrkräften anderer Lehrämter sowie Fachkräften aus anderen Berufsgruppen gemeinsam verantwortet“ (vgl.: Schulministerium NRW).
„JeKits - Jedem Kind ein Instrument, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsangebot des Landes NRW in der Grundschule. JeKits hat in Dortmund drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen und Singen. Bei uns an der Brukterer Grundschule liegt der Schwerpunkt auf dem Kennenlernen von Musikinstrumenten. Der erste Jahrgang hat einmal in der Woche mit einem Mitarbeiter des JeKits-Programms sowie einer Lehrkraft unserer Grundschule eine Schulstunde (45 Minuten) Musikunterricht. Die Erstklässler:innen singen und bewegen/tanzen, lernen viele Musikinstrumente kennen und dürfen diese auch ausprobieren. In den weiteren Jahrgängen findet der Instrumentalunterricht nach dem Unterricht bzw. während der OGS statt. Die Kinder können Ende Klasse 1 ein Instrument kostenpflichtig wählen, dass sie hier an unserer Grundschule erlernen möchten. Ansprechpartner hierzu ist die Musikschule Dortmund. Ansprechpartnerin für unser Kollegium ist Zur Zeit Frau Helena Mass.
In der Regel wird der Rosenmontag als bewegter Ferientag zur Brauchtumspflege festgelegt. Am Freitag vor Rosenmontag findet in den Klassen eine Karnevalsfeier statt. Diese wird von der jeweiligen Klassenlehrerin organisiert. In der 4. Stunde findet eine Polonaise mit allen Klassen durch die ganze Schule statt. Sie endet mit einem gemeinsamen Tanz auf dem Schulhof. Der Unterricht endet an diesem Tag meist nach der 4. Stunde.
Die Klassenfahren finden in der Regel im vierten Schuljahr statt. Die Dauer ist auf 3 Tage festgelegt. Die jeweilige Klassenleitung kann die Dauer der Fahrt auf 5 Tage erhöhen. In der Schulkonferenz haben sich die Eltern auf einen Fahrtpreis zwischen 180 Euro und 220 Euro ausgesprochen. Als absoluter Höchstpreis wurden 250 Euro festgelegt (Beschluss Schulkonferenz 26.02.2024).
Der Klassenrat wird einmal in der Woche in jeder Klasse durchgeführt. Jede Klasse gestaltet den Klassenrat nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Wünschenswert ist es zudem im Wechsel mit dem Klassenrat den Magic Circle durchzuführen.
§ 73 Abs. 1 und 2 SchulG, BASS 17-01 Nr. 1
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler*innen der Klasse und mit beratender Stimme die Klassenleitung. Die Schulleitung und die übrigen Lehrkräfte der Klasse sind berechtigt, an den Versammlungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Einladung zur Versammlung erfolgt in der Regel durch die*den Vorsitzendende*n oder seine Vertretung. Ist eine solche nicht vorhanden oder verhindert, lädt die Klassenleitung ein. Die Einladung muss rechtzeitig erfolgen (übliche Ladungsfrist: eine Woche). An der Brukterer Grundschule ist es üblich, dass die Klassenleitung in Rücksprache mit der*dem Klassenpflegschaftsvorsitzenden die Einladung an die Eltern herrausgibt.
Die Beteiligung an der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Klasse umfasst im Wesentlichen Beratungen über:
· Art und Umfang der Hausaufgaben
· Durchführung von Leistungsüberprüfungen
· Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
· Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
· Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
· Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
· Vorstellen der Klassenregeln und des Konzeptes zum Umgang mit Unterrichtsstörungen
· Vorstellen des Maßnahmenkataloges
· In der ersten Versammlung eines Schuljahres wird der*die Klassenpflegschaftsvorsitzende sowie eine Stellvertretung gewählt. (siehe auch: Wahlen) Die Eltern haben für jedes Kind eine Stimme.
Folgende Punkte sollten von der Klassenleitung regelmäßig angesprochen werden:
· Lehrpläne für das jeweilige Halbjahr
· Pünktlicher Unterrichtsbeginn
· Hausaufgabenstunde
· Entschuldigungen bei Erkrankungen (schriftliche Entschuldigung sollten spätestens am 3. Fehltag vorliegen). Ein ärztliches Attest ist nur in begründeten Zweifelsfällen erforderlich.
· Vermeidung von Elterngesprächen während der Unterrichtszeit
· Regelungen bei vorzeitigem Unterrichtsende, bei erkrankten Kindern und bei plötzlich auftretendem Vertretungsunterricht (aktuelle Telefonnummern)
· Verkehrserziehung / Schulweg
· Klassen- oder Schulveranstaltungen
· Unterrichtsgänge und Unterrichtsfahrten
· Angelegenheiten der Schule
Bitte bei den Klassenpflegschaften beachten:
Wahlen: In den Pflegschaftssitzungen kann durch Handzeichen abgestimmt werden. Wenn ein*e Wahlberechtigte*r eine geheime Wahl wünscht, ist diese durchzuführen. Von der Klassenpflegschaftssitzung ist ein Protokoll zu erstellen. Das kann auch die Lehrkraft übernehmen. Stichworte sind ausreichend.
Für die Dokumentation sind die Anwesenheitsliste und das Protokollbogen (bei Wahlen auch das Adressblatt der Elternvertreter*innen) im Sekretariat abzugeben.
Erziehungsberechtigte melden ihre Kinder rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn per E-Mail bei der Klassenleitung ab.
Bei meldepflichtigen Erkrankungen muss die Schulleitung unverzüglich verständigt werden, damit diese die Informationen an das Gesundheitsamt weiterleiten kann.
Bei einem Läusebefall ist die jeweilige Klassenlehrerin zu informieren. Diese gibt die Information durch den „Läusezettel“ an die Eltern der Klasse weiter.
Betroffene Kinder dürfen nach der Behandlung mit einem Läusemittel und der schriftlichen Versicherung einer Genesung wieder am Unterricht teilnehmen.
Lehrer*innen dürfen keine Medikamente verabreichen.
Ausnahme: Es gibt ein vom Arzt ausgefülltes Formblatt UND
die Lehrkraft erklärt sich dazu bereit.
Die OGS der Brukterer Grundschule bietet zu bestimmten Situationen, wie ganztägige Lehrerfortbildungen, Ferien, besonderen Festen eine Notbetreuung an.
Die Notbetreuung in der Brukterer Grundschule ist ein Angebot, um Kinder zu betreuen, deren Eltern berufstätig sind oder aus anderen dringenden Gründen keine Betreuung zu Hause gewährleisten können. Die Notbetreuung wird durch die OGS organisiert und durchgeführt. Die Kinder müssen zu den Terminen schriftlich und fristgerecht von den Erziehungsberechtigen angemeldet werden.
Die Brukterer Grundschule ist eine Offene Ganztags-Grundschule (OGS).
An unserer Schule werden Kinder ab 7 Uhr und über das Unterrichtsende hinaus bis 16 Uhr von einem Team an Fachkräften verlässlich versorgt. In dieser Betreuungszeit wird den Kindern eine warme Mahlzeit angeboten. Außerdem findet eine Hausaufgabenbetreuung statt (siehe Hausaufgaben). Zudem bietet die OGS eine Vielzahl von besonderen Aktivitäten, freie Spielzeit und Betreuungsmöglichkeiten an, die auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt sind.
Dazu gehören z.B. Angebote aus den Bereichen:
· Sport und Bewegung: Fußball, Reiten
· Kreative Workshops: Kunst, Basteln und Theater.
· Natur und Umwelt: Gartenprojekte und Umweltbildung.
Diese Aktivitäten sind darauf ausgelegt, die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen Spaß zu bereiten.
Die Brukterer-Grundschule beginnt den Schultag mit einem offenen Anfang. Das bedeutet, dass die Schüler:innen ab 7:45 Uhr in ihre Klassenräume kommen können, um sich auf den Unterricht vorzubereiten und auch um sich mit der Lehrer:in und ihren Mitschüler:innen auszutauschen. Der „Offene Anfang“ ist für Lehrer:innen und die Schüler:innen ein sanfter Einstieg in den Schulvormittag. Die erste Stunde beginnt um 8:00 Uhr.
Der „Offene Anfang“ ist grundsätzlich nicht für Elterngespräche zu nutzen.
In dieser Zeit werden die Kinder von den Klassenlehrer:innen beaufsichtigt. Die Gestaltung des offenen Anfangs liegt im Ermessen der Lehrkraft (z.B.: Auseinandersetzung mit dem Satz des Tages/der Woche, Freiarbeit, Lernwörter, Vorbereitung auf den Unterricht). Die Kinder sind dazu verpflichtet sich ab 7:45 Uhr in den Klassenraum zu begeben.
Die Pausen dienen der Erholung der Schüler:innen. Sie sollen dabei die Möglichkeit sowohl zu Bewegungsaktivitäten als auch zu Ruhe und Entspannung enthalten.
Die Pausenaufsicht an unserer Schule ist eine wichtige Aufgabe, die sicherstellt, dass die Schüler während der Pausen sicher und beaufsichtigt sind.
Lehrer:innen sind während der Pausen für die Aufsicht der Schüler:innen verantwortlich.
In jeder Pause befindet sich eine Lehrkraft pro Schulhof auf dem Gelände.
Es gibt einen festen Plan, der regelt, welche Lehrkräfte zu welchen Zeiten die Aufsicht übernehmen.
Zur Nutzung der Schaukel ist ein Schaukelplan zu beachten . Jeder Jahrgang hat einen festen Tag, an dem die Kinder schaukeln dürfen. Dieser ist an der Eingangstür zum Verwaltungstrakt zu finden.
Zudem gibt es eine Ausleihmöglichkeiten (Spielzeug in der Pause) für die Klassen. Aufgabe der Aufsicht ist es, den Spielzeugraum zu Beginn der Pause aufzuschließen, am Ende – wieder zuschließen.
In der Regenpause bleiben alle Kinder in den Klassenräumen und werden jeweils von den anwesenden Lehrkräften beaufsichtigt.
Eine Regenpause wird über die Lautsprecher bekanntgegeben.
Es ist wird zwischen Klassen- und Schulpflegschaft unterschieden.
Beide spielen eine wichtige Rolle im Schulleben. Sie unterstützen die Schule bei verschiedenen Aktivitäten und Veranstaltungen und tragen dazu bei, dass die Interessen der Eltern und Kinder vertreten werden.
Die Klassenpflegschaft besteht aus zwei Erziehungsberechtigten, die von der Klassengemeinschaft gewählt werden. Aus diesen Vertreter:innen werden sechs Mitglieder (Stand: 07.11.2024) in die Schulpflegschaft gewählt.
Die Pflegschaft hat mehrere wichtige Aufgaben:
· Vertretung der Elterninteressen: Die Pflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule und sorgt dafür, dass die Anliegen und Wünsche Gehör finden.
· Unterstützung bei Schulveranstaltungen: Sie hilft bei der Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen, wie Schulfesten, Ausflügen und Projekttagen.
· Förderung der Zusammenarbeit: Die Pflegschaft fördert die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrer:innen und Schüler:innen, um ein positives Schulklima zu schaffen.
· Beratung und Unterstützung: Sie bietet Beratung und Unterstützung für Erziehungsberechtigte in schulischen Angelegenheiten und hilft bei der Lösung von Problemen.
Eine Projektwoche ist eine spezielle Unterrichtszeit, in der Schüler:innen an einem bestimmten Thema oder Projekt arbeiten. Diese Woche ist fächerübergreifend und bietet den Kindern die Möglichkeit, sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen, kreativ zu sein und praktische Erfahrungen zu sammeln.
Die Projektwoche ist eine Gelegenheit, den Schulalltag aufzulockern und den Kindern neue Lernmethoden und Themen näherzubringen.
Die Themen können sehr unterschiedlich sein.
Die Kinder arbeiten oft in Gruppen, was ihre Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen stärkt. Sie haben auch die Möglichkeit, selbständig zu recherchieren, zu planen und ihre Projekte durchzuführen.
Am Ende der Woche präsentieren die Kinder ihre Ergebnisse, was ihr Selbstbewusstsein und ihre Präsentationsfähigkeiten fördert.
Ablauf:
· Um das Thema für eine Projektwoche auszuwählen werden die Interessen und Wünsche der Schüler:innen berücksichtigt. Dies geschieht durch Umfragen oder Diskussionen in der Klasse. Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Schüler:innen.
· Jede Lehrkraft wählt ein Thema passend zu der Projektwoche aus und bereitet es entweder für die Jahrgänge 1/2 oder 3/4 vor.
· Mit „Wahlzetteln“ können Schüler:innen ein Thema aussuchen, das sie am meisten interessiert.
· Entsprechend werden die Kinder in Gruppen eingeteilt.
· Am ersten Tag der Projektwoche findet eine klasseninterne Einführung in das Thema statt.
· In den nächsten Wochentagen des Projektes: Vertiefung des Themas in den Projektgruppen
· Letzter Tag: 1. und 2. Stunde – Präsentation der Ergebnisse im Klassenverband, anschließend 3. Stunde – Präsentation der Ergebnisse für alle
· Im Nachmittagsbereich findet eine Präsentation der Ergebnisse für die Angehörigen statt.
Unsere Grundschule bietet eine Pausenausleihe an, bei der Schüler:innen verschiedene Spielzeuge und Spiele für die Pausen ausleihen können. Dies fördert nicht nur Bewegung und den Spaß in der Pause, sondern auch das soziale Miteinander und die Kreativität der Kinder.
Die Ausleihe betreuen die Schüler*innen des 4. Jahrgangs. Am Anfang der Pause geben sie die Spielzeuge gegen eine Ausleihkarte herraus und am Ende der Pause geben sie die Ausleihkarte gegen das ausgeliehene Spielzeug wieder zurück.
Es gibt einen festen Ausleihplan, der regelt, welche Klasse an welchen Tagen mit dem Ausleihen dran ist. Der Ausleihplan hängt in der Glastür zum Verwaltungstrakt.
Da unsere Schule in einem Wohngebiet liegt, sind die Parkmöglichkeiten begrenzt, besonders zu Stoßzeiten wie Schulbeginn und Schulende.
Es gibt einige Parkmöglichkeiten in der Nähe der Brukterer Grundschule. Es gibt Parkplätze entlang der Gürtlerstraße und in den umliegenden Straßen. Eine weitere Parkmöglichkeit findet sich an der neuen Turnhalle zwischen dem Juki-Treff und dem Fabido Kindergarten.
Das Parken auf dem Lehrerparkplatz ist nur dem Schulpersonal erlaubt.
Der 4. Jahrgang erhält durch die Polizei, z.Z. durch den Polizeioberkommissar Herrn Lihs, eine praktische Radfahrausbildung an der Grundschule. Die Kinder dürfen mit einem verkehrssicheren Fahrrad mit der Polizei, der unterrichtenden Lehrkraft sowie freiwilligen Eltern praktische Übungen im Straßenverkehr trainieren. Begleitend findet der theoretische Teil der Radfahrausbildung im Sachunterricht statt. Hier zu können begleitende Hefte z.B. Der Verkehrswacht verwendet werden.
Zum Abschluss der Radfahrausbildung findet eine theoretische Prüfung durch einen vorgegebenen Prüfbogen, erhältlich bei Frau Nicola Roth, während des Sachunterrichtes statt und eine praktische Prüfung, bei der die Kinder eine vorgegebene Radstrecke durch Lanstrop abfahren, bei der an wichtigen Verkehrspunkten die Polizei, die Lehrkraft sowie freiwillige Eltern stehen und die Kinder prüfen.
BASS 13-11 Nr. 1.1 und Nr. 1.2.AO-GS §7.5 und VV zu §7
Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Er ist einer Nichtversetzung vorzuziehen. Voraussetzung für den Rücktritt ist der schriftliche Antrag der Erziehungsberechtigten und ein entsprechender Beschluss der Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.
Der Schaukelplan regelt die Benutzung der Schaukel auf dem großen Schulhof. Er gibt vor, an welchen Wochentag, welche Klassenstufen, in welcher Pause das Anrecht auf die Belegung der Schaukel haben. Der Schaukelplan ist an allen Ausgängen zu finden und greift die Klassensymbole auf.
Ein Schulbegleiter unterstützt Kinder mit besonderem Förderbedarf an der Grundschule. Diese Unterstützung kann aufgrund von körperlichen, geistigen, emotionalen oder sozialen Beeinträchtigungen notwendig sein.
Diese Unterstützung kann helfen, Barrieren im Schulalltag zu überwinden und den Schülern eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.
Aufgaben eines Schulbegleiters:
1. Individuelle Unterstützung: Hilft dem Kind bei der Bewältigung des Schulalltags, z.B. beim Lernen, bei der Konzentration oder bei der Organisation.
2. Förderung der Selbstständigkeit: Unterstützt die Kinder dabei, ihre Selbstständigkeit zu fördern und zu stärken.
3. Soziale Integration: Fördert die Interaktion mit Mitschülern und Lehrkräften.
4. Emotionale Begleitung: Steht dem Kind bei emotionalen Schwierigkeiten zur Seite und gibt Sicherheit.
5. Kommunikation: Tauscht sich mit Lehrern, Eltern und anderen Fachkräften aus, um die bestmögliche Förderung zu gewährleisten.
6. Pflegerische Hilfe: Interstützt bei körperlichen Einschränkungen, z.B. beim Toilettengang oder beim Essen.
Wichtige Hinweise:
· Ein Schulbegleiter ist keine Lehrkraft und übernimmt keine pädagogischen Aufgaben
· Die Unterstützung ist individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt.
· Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Schulbegleiter ist entscheidend für den Erfolg
Der Antrag auf Schulbegleitung wird in der Regel von den Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes gestellt. Sie sind dafür verantwortlich, den Antrag beim zuständigen Kostenträger, wie dem Sozialamt oder Jugendamt, einzureichen (je nach Art der Beeinträchtigung des Kindes).
Manchmal kann die Schule die Eltern auf die Möglichkeit eines Schulbegleiters hinweisen und sie bei der Antragstellung unterstützen, aber offiziell stellen die Eltern den Antrag.
Das Schülerparlament findet monatlich statt. An ihm nehmen Die Schulleiterin, die Sozialpädagogin der Schuleingangsphase und sowohl die Klassensprecherinnen und -sprecher, als auch die Vertreterinnen und Vertreter teil.
Das Schülerparlament befasst sich mit schulischen Angelegenheiten, die für alle Schülerinnen und Schüler von Interesse sind.
Zu den Aufgaben des Parlaments gehören, die Anregungen aus den Klassen, die in den Klassenräten besprochen werden, aufzunehmen und umzusetzen.
Jährlich wählen die Mitglieder des Parlaments zwei Schülsprecher:innen. Diese repräsentieren die Schülerinnen und Schüler der Brukterer Grundschule.
Ein Schulfest ist eine großartige Gelegenheit, die Schulgemeinschaft zu stärken, die Arbeit der Schule zu präsentieren und einfach gemeinsam Spaß zu haben. Es bietet Schüler:innen, Eltern, Lehrkräften und der Schulgemeinschaft die Möglichkeit, sich außerhalb des Unterrichts zu treffen und gemeinsam zu feiern. Mit guter Planung und der Einbindung aller Beteiligten ist es ein unvergessliches Erlebnis für alle.
Ein Organisationsteam aus Lehrkräften übernimmt die Planung. Die Aufgaben wie Dekoration, Verpflegung, Aufbau, Abbau, Spielstationen, Kreativangebote, Sportaktivitäten, Musik, Aufführungen werden aufgeteilt.
Schüler:innen können aktiv an der Planung und Durchführung mitwirken, z. B. als Helfer:innen an den Stationen oder als Moderator:innen.
Eltern unterstützen bei der Organisation, der Verpflegung oder der Aufsicht.
Ein Erste-Hilfe-Stand mit ausgebildetem Personal ist an diesem Ereignis sehr wichtig.
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.
Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden.
Frau Riffert ist die Schulleitung der Brukterer Grundschule.
Ihre offizielle E-Mailadresse lautet: kriffert@stadtdo.de
Die E Mail Adresse für unseren täglichen kollegialen E Mail Verkehr lautet: karin.riffert@brukterer-edu-grundschule.de
Sie ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 0231/5012252
Durch das Schulamt ist die Schule aufgefordert, sich alle Kinder, die eingeschult werden, vor der Einschulung hinsichtlich ihrer basalen
Fähigkeiten anzusehen. Dabei handelt es sich um grundlegende Kompetenzen, die
für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nötig sind.
Zu den basalen Fähigkeiten gehören
·Grob- und Feinmotorik (besonders auch Umgang mit der Schere, Stifthaltung)
·Visuelle und auditive Wahrnehmung
·Sprachentwicklung
·Mathematisches Grundverständnis
·logisches Denken, Gedächtnisleistungen
Weiterhin wird der Schulerfolg wesentlich durch das
·Sozialverhalten
·Aufgabenverständnis
·Ausdauer und Konzentration
·Handlungsfähigkeit in Gruppen
·Alltagsfertigkeiten (Umziehen, Umgang mit Essbesteck, Ordnung) bestimmt.
Das Schwimmen ist Teil des Sportunterrichts. Eine Befreiung aus religiösen Gründen ist nicht möglich. Sollten Eltern weiteren Erklärungsbedarf haben, steht die Schulleitung für ein Gespräch zur Verfügung.
Kinder, die nicht mit zum Schwimmen gehen können, verbleiben während des Schwimmunterrichts in ihren Aufteilklassen.
Bei jedem Badeunfall wird sofort der Rettungswagen gerufen.
§ 33 SchulG
Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung
durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schüler*innen alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten.
Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene
Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und
selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen.
Darüber hinaus sollen Schüler:innen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden.
Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen
unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit
verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.
Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualerziehung
rechtzeitig zu informieren.
Kinder können nicht von diesem Unterricht abgemeldet werden.
Einmal im Jahr findet ein Sportfest statt. Dieses wird von den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachbereich Sport, orientiert an den geltenden Richtlinien (Bundesjugendspiele: https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/BJS_Handbuch_korrektur_2022.pdf), geplant.
Der Terminplan bietet einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Aktivitäten und hilft dem Schulteam, das Schuljahr effektiv zu organisieren.
Auch Eltern können sich frühzeitig über wichtige Termine informieren (z. B. Elternsprechtage, Schulfeste oder Einschulungstermine).
Ein Tag der offenen Tür in der Grundschule ist eine großartige Gelegenheit für die zukünftigen Einschulkinder und ihre Eltern, die Schule kennenzulernen und einen Einblick in das Schulleben zu bekommen. Es ist auch eine gute Gelegenheit, erste Kontakte zu Mitschüler:innen und Lehrer:innen zu knüpfen und eventuelle Ängste abzubauen.
Nach der Begrüßung durch die Schulleitung und das pädagogische Team erhalten Eltern und Kinder einen Überblick über den Ablauf des Tages. Der Laufzettel hilft den Eltern und Kindern, sich in der Schule zurechtzufinden und die verschiedenen Stationen zu besuchen. Mitmachaktionen sind eine tolle Möglichkeit, den Kindern spielerisch einen Einblick in den Schulalltag zu geben und sie für das Lernen zu begeistern.
Die Eltern haben die Möglichkeit mit Lehrer:innen ins Gespräch zu kommen und Fragen zum Schulalltag, zur Einschulung oder zum pädagogischem Konzept zu stellen.
Ein kleiner Cafestand wird angeboten, bei dem Eltern und Kinder sich bei Kaffee, Kuchen austauschen können.
Ein Multiprofessionelles Team an unserer Grundschule ist eine Bereicherung für den Schulalltag. Unser Team besteht aus verschiedenen Fachkräften, die unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven einbringen. Sie arbeiten gemeinsam daran, die Schüler:innen ganzheitlich zu fördern und zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit ist besonders wichtig, um die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder gerecht zu werden – sei es im Bereich der Bildung, der sozialen Entwicklung oder der individuellen Förderung.
Durch die Zusammenarbeit verschiedener Fachkräfte werden die Kinder in allen Bereichen (kognitiv, emotional, sozial) gefördert.
Die Aufgaben werden auf mehrere Schultern verteilt, was die Arbeitsbelastung reduziert.
Durch die unterschiedlichen Expertisen können Probleme frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden.
Ein gut funktionierendes Team schafft ein positives Klima, von dem alle Beteiligten profitieren.
Es finden regelmäßige Teamsitzungen statt: Lehrkräfte, pädagogisches Personal treffen sich regelmäßig, um aktuelle Themen zu besprechen.
Fallbesprechungen: bei besonderen Herausforderungen: (z. B. Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten) werden gemeinsam Lösungsstrategien entwickelt.
Ein solches Team kann dazu beitragen, dass sich jedes Kind in der Schule wohlfühlt und individuell gefördert wird.
BASS 13-11 Nr. 1.1 AO-GS § 8
Beim Übergang zu den weiterführenden Schulen ist ein verbindliches Verfahren durchzuführen, das aus folgenden Schritten besteht:
Im ersten Halbjahr (circa im November) werden die Erziehungsberechtigten des 4. Schuljahres auf einem Infoelternabend über die Bildungsgänge in der Sek I und II sowie über das örtliche Schulangebot unterrichtet.
Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Kinder eine begründete Empfehlung für eine weiterführende Schulform als Teil des Zeugnisses. Diese Empfehlung ist ein Beschluss der Versetzungskonferenz.
Mit dem Halbjahreszeugnis melden die Eltern die Kinder für eine weiterführende Schule an. Die Empfehlung ist dabei nicht bindend. Unsere Aufgabe ist die kompetente Beratung. Die Entscheidung liegt bei den Eltern.
Zusätzlich erhalten die Kinder einen Anmeldebogen, der von den Eltern ausgefüllt und bei der Anmeldung abgegeben wird. Die Klassenleitung legt dem Anmeldebogen eine weitere Zeugniskopie bei.
Der Umwelttag ist ein besonderer Tag, an dem die Schüler:innen sich intensiv mit Themen rund um Umweltschutz und Nachhaltigkeit beschäftigen. An diesem Tag werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt, die das Bewusstsein für die Umwelt fördern und praktische Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
An diesem Tag sammeln die Kinder der Brukterer Grundschule Müll in der Schulumgebung oder in nahegelegenen Parks, um zu lernen, wie wichtig es ist, die Natur sauber zu halten.
Der Umwelttag soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch Spaß machen und die Kinder dazu anregen, sich aktiv für den Schutz der Umwelt einzusetzen. Durch praktische Erfahrungen und gemeinsame Aktivitäten wird das gelernte nachhaltig verankert.
Unfälle während der Schulzeit und auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Innerhalb der nächsten 2 Tage ist auch der entsprechende Unfallbogen auszufüllen.
Bei Kopfverletzungen sind nach Rücksprache mit der Schulleitung die Eltern bzw. ein Krankenwagen zu informieren.
Bei anderen Verletzungen werden die Eltern angerufen und je nach Schwere der Verletzung auch ein Krankenwagen.
In Zweifelsfällen oder wenn die Eltern nicht zu erreichen sind, ist der Krankenwagen zu rufen. Das Schülerstammblatt wird im Sekretariat ausgedruckt und den Rettungssanitätern übergeben. Das Kind muss von einer ihm vertrauten Person begleitet werden.
Ab 7:45 Uhr beginnt der offene Anfang in der Klasse.
1.Unterrichtsstunde: 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr
5 Minuten Pause
2.Unterrichtsstunde: 8:50 Uhr bis 9:35 Uhr
Frühstückspause 9:35 Uhr bis 9:45 Uhr
Hofpause 9:45 Uhr bis 10:05 Uhr
3. Stunde 10:05 Uhr bis 10:50 Uhr
5 Minuten Pause
4. Stunde 10:55 Uhr bis 11:40 Uhr
Hofpause 11:40 Uhr bis 11:55 Uhr
5.Stunde 11:55 Uhr bis 12:40 Uhr
6.Stunde 12:40 Uhr bis 13:25 Uhr
VERA ist eine Abkürzung und bedeutet „Vergleichsarbeiten in der Grundschule“ und ist eine flächendeckende Lernstandserhebung, die in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt wird. Die Diagnose findet im 3. Jahrgang im Mai statt. Schüler*innen, die sich in der Deutschförderung befinden, nehmen nicht daran teil (BASS 13-63, Nr 3). Über die Teilnahme von Schüler*innen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie im gemeinsamen Lernen entscheidet die Schule. Es wird nicht als Klassenarbeit gewertet und benotet es dient einer systematischen Unterrichtsentwicklung, in der Lehrkräfte Informationen über Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder einer Klasse hinsichtlich fachlicher Anforderungen der nationalen Bildungsstandards verfügen.
Die Ergebnisse werden in der Konferenz vorgelegt und besprochen.
BASS 13-11Nr. 1.1 AO-GS 7
Die Schuleingangsphase dauert in der Regel 2 Jahre. Sie kann aber auch in einem Jahr oder in drei Jahren durchlaufen werden. Eine Wiederholung der Klasse 1 ist nicht möglich. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Versetzungskonferenz darüber beraten ein Kind in der ersten Klasse zu belassen, wenn die Lernausgangslage der eines Lernanfängers entspricht. Über einen Verbleib in der Schuleingangsphase wird rechtsverbindlich erst am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres entschieden. Soll ein Kind in der Schuleingangsphase verbleiben, ist dies frühzeitig mit den Erziehungsberechtigten zu kommunizieren.
Jeden Montag erzählen die Schüler:innen in ihrer Klasse von ihrem Wochenende. Dabei sitzen alle gemeinsam in einem Morgenkreis und berichten freiwillig über ihre Erlebnisse am Wochenende.
In regelmäßigen Abständen findet eine zahnärztliche Reihenuntersuchung statt. Jedes Kind wird von einer Zahnärztin oder Zahnarzt untersucht. Die Eltern bekommen eine Information, ob weitere Untersuchungen beim Zahnarzt nötig sind.
Kein Kind wird gezwungen an der Reihenuntersuchung teilzunehmen.
An der Brukterer Grundschule werden Ankreuzzeugnisse ausgestellt.
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